In Anlehnung an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gliedert sich das Leistungsbild in einzelne Leistungsphasen (LPH). Die "Bausteine" können einzeln oder komplett beauftragt werden. Diese Grundleistungen werden sowohl im Bereich Energieberatung und Sanierung, als auch in der Neuplanung bewertet.
| LPH 1 | Grundlagenermittlung | Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe |
| LPH 2 | Vorplanung | Projekt -u. Planungsvorbereitung in den wesentlichen Teilen |
| LPH 3 | Entwurfsplanung | Erarbeiten einer endgültigen Lösung der Planungsaufgabe |
| LPH 4 | Genehmigungsplanung | gemäß Bay. Bauordnung, einschl. Einreichen der Vorlagen |
| LPH 5 | Ausführungsplanung | Werkpläne, Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung |
| LPH 6 | Vorbereitung Vergabe | Aufstellen von Leistungsverzeichnissen und Kostenschätzung |
| LPH 7 | Mitwirkung Vergabe | Preisspiegel, Vertragsverhandlungen, Bauverträge nach VOB |
| LPH 8 | Objektüberwachung | Bauleitung vor Ort, Bauzeitenplanung u. Kostenfortschreibung |
| LPH 9 | Objektbetreuung | Ggf. Überwachen der Beseitigung von Mängeln |
Die Aufgabe des Architekten ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Er plant, lenkt, organisiert und überwacht das gesamte Bauvorhaben von den ersten Vorentwürfen bis zur Vollendung. Architekt darf sich nur nennen, wer in der Architektenliste der Architektenkammern eingetragen ist und ein Qualifikationsprofil (qualifizierte Ausbildung und nachgewiesene erfolgreiche Berufspraxis) verfügt. Er unterliegt einer Berufsordnung, deren Einhaltung durch die Architektenkammern überwacht wird.

