Logo Gisela Kienzle
Ideen halten sich nicht. Es muss etwas mit ihnen getan werden.
<Alfred North Whitehead>

In Anlehnung an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gliedert sich das Leistungsbild in einzelne Leistungsphasen (LPH). Die "Bausteine" können einzeln oder komplett beauftragt werden. Diese Grundleistungen werden sowohl im Bereich Energieberatung und Sanierung, als auch in der Neuplanung bewertet.


LPH 1   GrundlagenermittlungErmitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe
LPH 2VorplanungProjekt -u. Planungsvorbereitung in den wesentlichen Teilen
LPH 3EntwurfsplanungErarbeiten einer endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
LPH 4Genehmigungsplanunggemäß Bay. Bauordnung, einschl. Einreichen der Vorlagen
LPH 5AusführungsplanungWerkpläne, Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung
LPH 6Vorbereitung VergabeAufstellen von Leistungsverzeichnissen und Kostenschätzung
LPH 7Mitwirkung VergabePreisspiegel, Vertragsverhandlungen, Bauverträge nach VOB
LPH 8ObjektüberwachungBauleitung vor Ort, Bauzeitenplanung u. Kostenfortschreibung
LPH 9ObjektbetreuungGgf. Überwachen der Beseitigung von Mängeln

Die Aufgabe des Architekten ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Er plant, lenkt, organisiert und überwacht das gesamte Bauvorhaben von den ersten Vorentwürfen bis zur Vollendung. Architekt darf sich nur nennen, wer in der Architektenliste der Architektenkammern eingetragen ist und ein Qualifikationsprofil (qualifizierte Ausbildung und nachgewiesene erfolgreiche Berufspraxis) verfügt. Er unterliegt einer Berufsordnung, deren Einhaltung durch die Architektenkammern überwacht wird.