<chinesische Weisheit>
Der Energieausweis!
Rund 120,- € monatlich werden durchschnittlich pro Haushalt an Energiekosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung ausgegeben. Trotzdem ist der Energieverbrauch von Wohn-Gebäuden meist eine unbekannte Größe. Der Energieausweis (Energiepass) soll die Verbraucher über den Energiebedarf bzw. -verbrauch aufklären, sowie dem Vergleich mit anderen Gebäuden dienen und Energiesparpotenziale aufzeigen (Rechtsansprüche lassen sich nicht ableiten). Sinn und Zweck des Energieausweises ist es, wohnwirtschaftliche Marktanreize zu schaffen und CO2-Emissionen einzusparen.
Ab wann gilt der Energieausweis?
| 01.07.2008 | Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 | |
| 01.01.2009 | Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre | |
| 01.07.2009 | Energieausweise für Nicht - Wohngebäude | Quelle: www.dena.de |
| Gültigkeit der Energieausweise im Regelfall 10 Jahre. | ||
Wann ist ein Energieausweis erforderlich?
... wenn Gebäude oder Gebäudeteile neu gebaut, umgebaut, verkauft oder neu vermietet, verpachtet werden. Bis 4 Wohneinheiten (und vor Baujahr 1978) muss es der bedarfsorientierte, sonst kann es der verbrauchsorientierte Ausweis sein. Am Besten fragen Sie Ihren Energieberater.
Ausführliche Erläuterungen zum Thema
... finden sie in diesem PDF.

